Corona-Pandemie: DRK begrüßt Pflegebonus, warnt aber: Träger nicht finanziell belasten
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) begrüßt den heutigen Beschluss des Bundestages grundsätzlich, Pflegekräften in Einrichtungen der Langzeitpflege nach dem zweiten Bevölkerungsschutzgesetz im Zuge der Corona-Krise einen Bonus von bis zu 1.500 Euro zu bezahlen. „Wir sehen darin ein Zeichen der Wertschätzung des Pflegepersonals in der Corona-Pandemie“, sagt DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt. Allerdings sei die Finanzierung noch nicht abschließend geklärt. „Zwei Drittel der Kosten soll die gesetzliche Pflegeversicherung übernehmen. Sehr kritisch sehen wir jedoch, dass die Finanzierung des übrigen Drittels lediglich optional durch die Länder übernommen werden kann. Es besteht die große Gefahr, dass ein Teil dieser Kosten von den Ländern auf die Träger der Pflegeeinrichtungen abgewälzt wird“, sagt Hasselfeldt.
Die Pflegeeinrichtungen seien durch die Corona-Pandemie ohnehin einer enormen Belastungsprobe ausgesetzt. Die gemeinnützigen Träger könnten und dürften aufgrund der Gesetzeslage keine größeren finanziellen Rücklagen bilden und verfügten deshalb nicht über die entsprechenden Mittel, sich an den Kosten für den Pflegebonus zu beteiligen. „Hier sehen wir die Länder in der Pflicht“, sagt Hasselfeldt. Bisher seien nur einige wenige Bundesländer bereit, ein Drittel der Kosten zu übernehmen.
Das Deutsche Rote Kreuz setze sich mit Nachdruck und kontinuierlich für eine dauerhafte Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Bezahlung von Pflegefachkräften in allen Pflegeberufen ein, sagt Hasselfeldt. Sie erhoffe sich durch die aktuelle Entwicklung auch langfristig eine höhere gesellschaftliche Wertschätzung des Pflegeberufs.
Die DRK-Präsidentin bedauert, dass das Engagement und die Belastung des Personals in anderen Bereichen wie Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen sowie im Rettungsdienst nicht mit einer Sonderzahlung honoriert wird. Hasselfeldt hatte sich auch für diese Beschäftigten für einen Bonus eingesetzt.
Die ausführliche Stellungnahme des DRK und des Verbandes der Schwesternschaften vom DRK zum zweiten Bevölkerungsschutzgesetz bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite finden Sie unter:
www.drk-wohlfahrt.de/stellungnahme-bevoelkerungsschutzgesetz