DRK-Bundestarifgemeinschaft erzielt Tarifeinigung mit ver.di
Die Bundestarifgemeinschaft (BTG) des Deutschen Roten Kreuzes hat sich am 5. Juni 2018 mit der Gewerkschaft ver.di in Berlin auf einen Tarifabschluss geeinigt. Danach wird im DRK-Reformtarifvertrag die neue Systematik des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) bei der Struktur der Entgelttabellen übernommen. Der neue Tarifvertrag sieht ab 1. April 2018 Entgelterhöhungen von sieben bis 10,5 Prozent über die gesamte Laufzeit von 30 Monaten vor. Außerdem wurde eine Einmalzahlung von 220 Euro für alle Vollzeitbeschäftigen und anteilig für die Teilzeitbeschäftigten vereinbart. Das gilt für alle Mitarbeiter, Auszubildenden, Schüler und Praktikanten.
„Mit dieser Tarifeinigung wurde die Lücke zwischen DRK-Reformtarifvertrag und TVöD zur Hälfte geschlossen. Dies bedeutet sogar einen höheren Tarifabschluss als im öffentlichen Dienst. Wir sind damit an die Grenzen des wirtschaftlich Vertretbaren gegangen, teilweise auch deutlich darüber hinaus. Gleichzeitig ist es uns gelungen, die Attraktivität des DRK als Arbeitgeber deutlich zu erhöhen“, sagte DRK-Generalsekretär Christian Reuter.
Durch die Neustrukturierung der Entgelttabellen lassen sich bei den Gehaltserhöhungen nur Durchschnittswerte angeben. So werden die Gehälter ab 1. Juli 2018 um durchschnittlich 2,88 Prozent, ab 1. Mai 2019 um durchschnittlich 3,20 Prozent und ab 1. April 2020 um durchschnittlich 1,93 Prozent angepasst.
Die Nachtzuschläge werden zum 1. Januar 2019 von derzeit 1,50 Euro auf 2,50 Euro pro Stunde und ab 1. Januar 2020 auf drei Euro pro Stunde angehoben.
Außerdem wird ab 1. Januar 2019 bereits die erste Rufbereitschaft mit 12,5 Prozent als Arbeitszeit gewertet.
Für die Auszubildenden werden die Entgelte ab 1. September 2018 um 75 Euro, ab 1. September 2019 um weitere 75 Euro und ab 1. März 2020 um 25 Euro erhöht. Die Jahressonderzahlungen für Auszubildende werden 2018 von derzeit 50 Prozent auf 75 Prozent und 2019 auf 90 Prozent angehoben. „Mit diesen Verbesserungen wollen wir deutlich machen, dass uns vor allem auch die Situation von Nachwuchskräften am Herzen liegt“, sagte DRK-Generalsekretär Reuter.
„Insgesamt wurden harte Verhandlungen geführt, aber stets konstruktiv, sachlich und lösungsorientiert“, sagte Reuter weiter.
Die Bundestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes ist eine Arbeitgebervereinigung im Sinne des § 2 Tarifvertragsgesetzes und vertritt die Interessen ihrer Mitglieder durch den Abschluss von Tarifverträgen. Die Tarifverträge der BTG gelten unmittelbar für rund 30.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DRK. Derzeitige Mitglieder der BTG sind die Landestarifgemeinschaften der Landesverbände Baden-Württemberg, Badisches Rotes Kreuz, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland sowie das Generalsekretariat in Berlin und die Sondertarifgemeinschaften Cloppenburg, Ostholstein, Soltau, Steinburg und Verden.
Die Regelwerke finden Sie hier auf den Seiten der Bundestarifgemeinschaft.