DRK plädiert für rechtssicheren Weg in der Pflege-Branche
Das Deutsche Rote Kreuz beteiligt sich nicht an dem neugegründeten Arbeitgeberverband in der Pflege und plädiert stattdessen für einen rechtssicheren Weg, um die Bezahlung und die Arbeitsbedingungen in der Branche zu verbessern.
Zur Gründung eines Arbeitgeberverbandes Pflege erklärt DRK-Generalsekretär Christian Reuter:
„Was die Gründung eines Arbeitgeberverbandes Pflege betrifft, ist neben der Frage der Refinanzierung für uns das Thema der Rechtssicherheit von zentraler Bedeutung. Hier gibt es zwei gewichtige Probleme. Die meisten Pflegekräfte arbeiten bei privatwirtschaftlichen Anbietern, die dem neuen Arbeitgeberverband nicht angehören. Die Gewerkschaft Verdi ist in der Pflege außerdem in Bezug auf ihren Organisationsgrad praktisch nicht existent. Die Gefahr ist deshalb groß, dass der Weg der Gründung eines Arbeitgeberverbandes Pflege und die damit verbundene Hoffnung auf einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben wird. Wir plädieren dagegen für eine rechtssichere Lösung. Neben dem Arbeitgeberverband Pflege gibt es auch den Weg der Pflegemindestlohn-Kommission, die Mindestentgelte und Rahmenbedingungen für die Branche festlegen kann. Das hat sich bewährt und ist rechtssicher. Und genau aus den Gründen der Rechtssicherheit spricht sich das DRK für den Weg über die Pflegemindestlohn-Kommission aus, um bundesweite Mindestregelungen für Bezahlung und Arbeitsbedingungen zu erreichen. Der Vorwurf der Gewerkschaft Verdi, das Deutsche Rote Kreuz würde seiner gesellschaftlichen Verantwortung nicht nachkommen, ist deshalb völlig unberechtigt. Hier geht es nicht um die Einzelinteressen einer Gewerkschaft, die in der Pflegebranche besonders schwach aufgestellt ist. Wir sind beim Thema Bezahlung in der Pflege vielmehr an einer fairen und konstruktiven Lösung interessiert, die den Interessen aller Beteiligten gerecht wird - den Beschäftigten, den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, die mit steigenden Zuzahlungen zu kämpfen haben, sowie den Beitragszahlern. Das DRK verfügt deshalb auch über einen eigenen Reformtarifvertrag, mit dem wir bei der Bezahlung und den Arbeitsbedingungen für unsere Beschäftigten mit in der Spitzengruppe liegen."
Insgesamt beschäftigt das DRK (Stand 2015) rund 45.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege und betreibt 570 ambulante Dienste und 530 stationäre Einrichtungen.