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DRK-Schwesternschaften bleiben Ausbildungsträger

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 die am 28. August 2019 vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Änderung des DRK-Gesetzes beschlossen. Damit bleibt die Rolle der DRK-Schwesternschaften als Ausbildungsträger auch unter den Bedingungen des Pflegeberufegesetzes ab Januar 2020 gesichert und erhalten.