Reform der Pflegeversicherung: DRK will den Eigenanteil von Pflegebedürftigen begrenzen
Das Deutsche Rote Kreuz hält eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung für unumgänglich. Durch notwendige Leistungsausweitungen, qualitative Verbesserungen und höhere Gehälter für die Beschäftigten der Einrichtungen seien die Eigenanteile der Pflegebedürftigen in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. „Bei der finanziellen Belastung wird mittlerweile ein besorgniserregender Stand erreicht. Viele Menschen, die im Alter gepflegt werden, können diese Kosten nicht mehr aufbringen und müssen staatliche Leistungen in Anspruch nehmen. Pflegebedürftigkeit ist heute häufig Ursache für die Abhängigkeit von Sozialhilfe“, sagte DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt am vergangenen Wochenende auf der Landesversammlung des DRK-Landesverbandes Sachsen-Anhalt in Magdeburg. Wichtig sei daher eine Begrenzung der Eigenanteile von Pflegebedürftigen.
Während der durchschnittliche Eigenanteil der Pflegebedürftigen im Jahr 2010 rund 1.200 Euro betrug, liegen die durchschnittlichen Kosten derzeit bei monatlich etwa 1.750 Euro. „Es ist absehbar, dass sich das Problem noch drastisch verschärfen wird“, sagte Hasselfeldt. Um dem massiv steigenden Personalbedarf in der Pflege begegnen zu können, seien Maßnahmen notwendig, die zu weiteren Kostensteigerungen führten. Auch die von der Konzertierten Aktion Pflege der Bundesregierung unter aktiver Beteiligung des DRK geplanten Verbesserungen der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten würden sich in wachsenden Eigenanteilen der Pflegebedürftigen niederschlagen. Die Träger der Pflegeeinrichtungen hätten meist keine andere Möglichkeit, als steigende Kosten an die Pflegebedürftigen weiterzugeben. „Die finanzielle Überforderung Pflegebedürftiger und ihrer Angehöriger kann nur dann verhindert werden, wenn die Ausgestaltung der Pflegeversicherung grundlegend verändert wird“, sagte Hasselfeldt.
Das DRK schließt sich der von Wissenschaft und Verbänden erhobenen Forderung nach einem festen Eigenanteil an. Pflegebedürftige würden nur noch einen festen Betrag als Sockel tragen, alle darüber hinaus gehenden Beträge von der Pflegeversicherung übernommen. Um die höheren Kosten zu decken, sei es unumgänglich, die Einnahmebasis der Pflegeversicherung zu verbreitern. In Betrachtung kämen dafür etwa eine Veränderung der Beitragsbemessung, zweckgebundene steuerfinanzierte Bundeszuschüsse, die Finanzierung der medizinischen Behandlungspflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen aus dem Sozialgesetzbuch V und nicht zuletzt eine Erhöhung des einkommensbezogenen Beitrags zur Pflegeversicherung.
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