Tarifgespräche: DRK-Tarifverhandlungen nach Auftaktveranstaltung vertagt
Die Bundestarifgemeinschaft (BTG) des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und die Gewerkschaft ver.di haben am 22. Oktober 2020 die Tarifverhandlungen zum DRK-Reformtarifvertrag aufgenommen. Das Hauptaugenmerk der Gespräche lag auf der Konkretisierung der Forderungen. Die Verhandlungen wurden schließlich vertagt. Das während des Verhandlungstermins vorgelegte, neue Angebot von ver.di für einen Tarifvertrag mit kurzer Laufzeit hätte Basis für weitere konstruktive Gespräche werden können. ver.di war jedoch nicht bereit, der BTG eine angemessene Reaktionsfrist einzuräumen. „Das erste Gespräch hat gezeigt, dass die Vorstellungen von ver.di sehr weit vom finanziell Machbaren entfernt sind. Die Gewerkschaft ist nicht bereit, auf die besondere Situation der DRK-Einrichtungen aufgrund der Corona-Pandemie Rücksicht zu nehmen,“ sagt der Vorsitzende der BTG, DRK-Generalsekretär Christian Reuter. Es sei deutlich geworden, dass noch weitere Verhandlungsrunden erforderlich seien. Als Termin für die Fortführung der Verhandlungen wurde der 18. November 2020 festgelegt.
Er hoffe auf eine konstruktive Fortsetzung der Gespräche, sagt Reuter. Der DRK-Generalsekretär warnt ver.di jedoch davor, das Augenmaß für die aktuelle wirtschaftliche Lage zu verlieren. Zahlreiche Gliederungen und Einrichtungen mussten wegen der Corona-Pandemie ihre Angebote einschränken und für Mehraufwendungen für Schutz- und Hygienemaßnahmen aufkommen. „Da uns die Auszubildenden besonders am Herzen liegen, haben wir mit ver.di einen gesonderten Verhandlungstisch vereinbart. Hier sollen die individuellen Rahmenbedingungen, die weit über finanzielle Aspekte hinausgehen, detailliert erörtert werden,“ sagt Reuter weiter.
Die Bundestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes ist eine Arbeitgebervereinigung im Sinne des § 2 Tarifvertragsgesetz und vertritt die Interessen ihrer Mitglieder durch den Abschluss von Tarifverträgen. Derzeitige Mitglieder der BTG sind die Landestarifgemeinschaften der DRK-Landesverbände Baden-Württemberg und Badisches Rotes Kreuz, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland und das Generalsekretariat in Berlin sowie die Kreisverbände Cloppenburg, Ostholstein, Soltau und Verden und die DRK-Rettungsdienstgesellschaften in Cloppenburg und Potsdam-Mittelmark als Sondertarifgemeinschaften. Die Tarifverträge der BTG gelten unmittelbar für rund 38.600 Beschäftigte des DRK. Mittelbar sind darüber hinaus ca. 21.000 Rotkreuzschwestern betroffen.